PETITION GEGEN ÜBERMÄSSIGEN STRASSENLÄRM
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  PETITION GEGEN ÜBERMÄSSIGEN STRASSENLÄRM
Die Behörden blieben bei Halb-, und Unwahrheiten in dieser Sache.
Es macht nachdenklich, dass Behörden sich einfach so über Gesetze hinwegsetzen können und ihre eigenen Wahrheiten dazu entwickeln können. Wohl wissend, dass man nur mit grossem finanziellem Engagement und mit Anrufung eines Gerichtes sie dazu bringen kann, dass zu machen, was eigentlich ihre Pflicht gewesen wäre.
In der Zwischenzeit leiden zahllose Personen weiter unter übermässigem Lärm.
Ursula und Urs Reinhardt wollten das nicht auf sich beruhen lassen und nahmen mit Herr Dr. Ettler, dem Präsidenten der Lärmliga Kontakt auf. Nach diversen Gesprächen entschieden sie sich, den Rechtsweg zu beschreiten und haben das Büro "ettlersutter Rechtsanwälte Zürich" beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten.
Das Verfahren läuft etwa wie folgt ab:
  1. Gesuch
    Da es bisher in unserem Fall nie eine Verfügung der Behörden gegeben hat, muss eine solche durch ein Gesuch verlangt werden. Das Gesuch wurde abgelehnt.
  2. Als nächster Schritt haben wir gegen den Entscheid beim Regierungsrat eine Einsprache gemacht.
191223_gesuch_an_bau-_und_umweltschutzdirektion_bl.pdf
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200428_entscheid_bud.pdf
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200508_lsi_beschwerde_an_rr_final.pdf
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